Viele unserer Neukunden haben uns im Internet gefunden, weil Sie dort nach einer guten Massage gesucht und auf entsprechend positive Erfahrungsberichte unserer Massage-Kunden gestoßen sind. In diesen Berichten ist von entspannten Muskeln, Schmerzlinderungen oder auch einer Steigerung des körperlichen Wohlbefindens die Rede.
Aus diesem Grund ist es natürlich nicht weiter verwunderlich, dass wir immer wieder Anfragen erhalten, ob unsere Massagen auch auf Rezept, also vom Arzt verschrieben, erhältlich sind.
Die Antwort ist: leider nein!
Fakt ist zwar, dass die Thaimassage in vielen Ländern dieser Welt eine anerkannte Heilmethode ist - aber nicht in Deutschland, denn hier mahlen die Mühlen bekanntlich etwas langsamer.
Grund der Ablehnung ist das deutsche Heilpraktikergesetz von 1939 (!). Danach dürfen Heilmassagen nur von staatlich geprüften Physiotherapeuten und Masseuren angeboten und ausgeübt werden. Ein thailändischer Masseur, der möglichweise über dieselbe oder sogar eine bessere fachliche Qualifikation verfügt, bleibt in dem über 70 Jahre alten Gesetz unberücksichtigt.
Aus diesem Grund bieten auch wir - wie alle seriösen und mit den deutschen Gesetzen vertrauten Massagestudios - ausschließlich Wellness-Massagen an und geben keinerlei Heilsversprechen.
Wenn Ihnen Ihr Arzt Massagen verschrieben hat, dann suchen Sie bitte einen geeigneten Physiotherapeuten oder staatlich geprüften Masseur auf. Dort erhalten Sie Ihre Massagen auf Rezept.
Wenn Sie dort erfolgreich behandelt wurden und im Anschluss weitere Massagen zur Steigerung Ihres Wohlbefindens genießen wollen, dann vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns.
Wir raten davon ab, Ihre medizinischen Massagen mit unseren Thai Massagen zu kombinieren. Nur so haben Sie die Möglichkeit, den Behandlungserfolg oder -misserfolg Ihrer verschriebenen Massagen zu beurteilen, um dann gegebenenfalls mit Ihrem Arzt Rücksprache zu halten.
In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie uns vor der Massage über Ihre Beschwerden und die Stellungnahme Ihres Arztes informieren. Die Kosten unserer Massagen werden nicht von der Krankenkasse übernommen, und sie sind auch nicht als Teil einer verschriebenen oder ärztlich angeordneten Therapie zu sehen.
Grundsätzlich hat eine gute und professionell ausgeführte Thaimassage immer eine positive Wirkung. Aber Thaimassage darf aus den oben genannten Gründen in Deutschland nur als Wellness-Massage angeboten werden.
Wer sich darüber hinwegsetzt und Heilmassagen anbieten, macht sich nicht nur strafbar, er kennt möglicherweise auch andere wichtige gesetzliche Grundlagen im Wellness- und Massagebereich nicht. Zum Beispiel Hygienerichtlinien oder Kontraindikationen.
Setzen Sie lieber auf ein Massagestudio, das die Risiken, Pflichten und Voraussetzungen für eine wohltuende Massage kennt und dementsprechend auch massiert.
Lautenschläger:
Seriös, Freundlich, Gut - Top Massagen. Hier fühle ich mich immer super aufgehoben. Weiter so ihr Lieben!
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